Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit

Voraussetzungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://innovationstag-mittelstand-bmwe.de veröffentlichte Website zum Innovationstag Mittelstand des BMWE.

Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen / Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung (der Inhalt wurde von dem Entwickler des Inhalts beurteilt) und wurde am 23.02.2026 vorgenommenen. 

Die Website hat gegenüber dem durch die WCAG 2.0 Level A abgebildeten Konformitätslevel den Status: teilweise konform: nur Teile des Inhalts sind konform.

Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Unsere Website ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei: 

  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht immer ausgezeichnet. Insbesondere im Ausstellerkatalog können nichtdeutsche Firmennamen oder Begriffe auftauchen, die nicht als anderssprachig gekennzeichnet sind.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei. Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Feedback und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mailadresse: innovationstag@zim.de

Wir arbeiten beständig an der Verbesserung der Website.
Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

 

Diese Erklärung wurde am 23.02.2026 erstellt.